Gemeinde Illerrieden

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Steuern & Gebühren

Grundsteuerreform

Informationen des Landes Baden-Württemberg zur Grundsteuerreform erhalten Sie
in einem Merkblatt des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.
Bitte klicken Sie hier. (383,9 KiB)

Realsteuerhebesätze (seit 01.01.2025):
(jeweils v. H. der Steuermessbeträge)

Grundsteuer A

755

Grundsteuer B

333

Gewerbesteuer

340 (seit 01.01.2006)

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der
Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und
Gewerbesteuer
(641,8 KiB)

Abwassergebühren:

Grundgebühr, gestaffelt nach der Größe der Wasserzähler (seit 01.01.2022):


Euro pro Monat

Nenndurchfluss (Qn)
bzw. Maximaldurchfluss (Qmax)

2,5 m³/h
5,0 m³/h

3,88

Nenndurchfluss (Qn)
bzw. Maximaldurchfluss (Qmax)

6,0 m³/h
12,0 m³/h

4,85

Nenndurchfluss (Qn)
bzw. Maximaldurchfluss (Qmax)

10,0 m³/h
20,0 m³/h

5,82

Einleitungsgebühren (seit 01.01.2022):
Schmutzwasser: 1,59 Euro je m³
Niederschlagswasser: 0,47 Euro je m² versiegelte Fläche

Wasserzins:

Grundgebühr, gestaffelt nach der Größe der Wasserzähler (seit 01.01.2022):

Euro pro Monat
(zzgl. MwSt)

Nenndurchfluss (Qn)
bzw. Maximaldurchfluss (Qmax)

2,5 m³/h
5,0 m³/h

4,12

Nenndurchfluss (Qn)
bzw. Maximaldurchfluss (Qmax)

6,0 m³/h
12,0 m³/h

5,15

Nenndurchfluss (Qn)
bzw. Maximaldurchfluss (Qmax)

10,0 m³/h
20,0 m³/h

6,18

Verbrauchsgebühr (seit 01.01.2022): 1,57 Euro je m³ Frischwasser (zzgl. MwSt.)

Hundesteuer (ab 01.01.2026):

Steuersatz für einen Hund:

90,00 Euro im Jahr

Steuersatz für den zweiten
und jeden weiteren Hund:

180,00 Euro im Jahr

Steuerermäßigung für Hunde, die die Begleithundeprüfung oder die Team-Test-Prüfung oder die Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde abgelegt haben:

10,00 Euro im Jahr

Steuersatz für einen Kampfhund

900,00 Euro im Jahr

Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund

1800,00 Euro im Jahr

Formulare für die An- oder Abmeldung Ihres Hundes erhalten Sie hier: